Jedes
Kind
hat
das
Recht
darauf,
in
die
Schule
zu
gehen.
In
manchen
Fällen
gelingt
der
Schulbesuch
nur
durch
eine
engmaschige
Unterstützung,
der
sogenannten
Schulbegleitung.
Dies
ist
ein
weiteres
Betätigungsfeld
unserer
Therapeuten
der
Praxis
für
Ergotherapie & Handrehabilitation.
Wer braucht Schulbegleitung?
Unsere
Therapeuten
unterstützen
Kinder
und
Jugendliche
mit
anerkanntem
Förderbedarf
mit
körperlichen
und/oder
sozial-emotionalen
Entwicklungsstörungen
individuell
im
Schulalltag.
Durch
die
Schulbegleitung
wird
die
aktive
Teilhabe
in
allen
geeigneten
Schulformen
ermöglicht
und
die
Eigenständigkeit
gefördert.
Soziale
Ausgrenzung
kann so verhindert werden.
Wir begleiten Schüler und Schülerinnen mit:
•
Tiefgreifenden Entwicklungsstörungen
(z.B. Autismus-Spektrum-Störungen)
•
Körperlichen Beeinträchtigungen
•
Mehrfachbehinderungen
•
Progressiv verlaufenden Erkrankungen
•
Reaktiven Bindungsstörungen
•
Entwicklungsverzögerungen
•
ADS / ADHS
Wer hat Anspruch auf Schulassistenz?
Die
Schulbegleitung
ist
im
Sozialgesetzbuch
als
eine
Form
der
sogenannten
Eingliederungshilfe
gesetzlich
geregelt.
Anspruch
haben
Kinder
mit
dem
schulischen
Förderbedarf
„Geistige
Entwicklung“
sowie
Kinder
mit
einer
körperlichen
Behinderung,
bei
denen
der
Förderbedarf
festgestellt
wurde.
Auch
Kinder,
die
seelisch
behindert
oder
von
einer
seelischen
Behinderung
bedroht
sind,
können
Schulassistenz
in
Anspruch
nehmen.
Die
Leistungen
werden
im
Rahmen
der
Eingliederungshilfe
entsprechend
§§
53,
54
SGB
XII,
sowie
§
35a
SGB
VIII
gewährt.
Eine
Voraussetzung
für
die
Bewilligung
ist
ein
ärztliches
Gutachten/Diagnose
zur
Feststellung
des Unterstützungsbedarfs.
Die
Schulbegleitung
wird
einkommens-
und
vermögensunabhängig
vom
Jugendamt
oder
Sozialamt des Landkreises bewilligt.
•
Welche Aufgaben hat eine
Schulbegleitung?
•
Schulwegbegleitung
•
Bewältigung des Unterrichtsablaufs
•
Orientierung und Strukturierung des
Schulalltags
•
Erweiterung und Förderung der
individuellen Teilhabe-Kompetenzen
•
Unterstützung der sozialen Integration
•
Pflegerische Grundversorgung
•
Unterstützung im lebenspraktischen
Bereich
•
Begleitung bei Klassenfahrten und
Schulpraktika
Uns
ist
eine
V
e
r
t
r
a
u
e
n
s
v
o
l
l
e
Zusammenarbeit
aller
Beteiligten
(Schule,
Eltern,
Schüler,
Schulbegleiter
und
Leistungsträger)
sehr
wichtig.
Denn
ein
positiver
mit
S
y
m
p
a
t
h
i
e
verbundener
Umgang
ist
in
der
Inklusion
unumgänglich
und
kann
nur
so
zu
einem positiven Erfolg führen.
Eltern
sollen
die
Möglichkeit
haben
von
Beginn
an
ihre
Wünsche
und
Erwartungen
an
uns
zu
richten.
Dadurch
können
unseren
Therapeuten
sicherstellen,
dass
es
für
das
betreute
Kind
eine
reelle
Chance
gibt,
den
Schulalltag
zu
bewältigen.
Unsere
Therapeuten
sind
jederzeit
erreichbar
damit
auf
Fragen
und
Probleme zeitnah eingegangen werden kann.
Schulbegleitung -
Integrationshilfe im Unterricht
Gern
informieren
wir
sie
persönlich
über
Kosten
bzw.
Kostenübernahme.
Wünschen
Sie
sich
noch
weitere
Informationen
oder
Auskünfte
zum
Thema
Schulbegleitung?
Lassen
Sie
uns es bitte wissen!
Email:
info@borna-ergotherapie.de