Jedes Kind hat das Recht darauf, in die Schule zu gehen. In manchen Fällen gelingt der Schulbesuch nur durch eine engmaschige Unterstützung, der sogenannten Schulbegleitung. Dies ist ein weiteres Betätigungsfeld unserer Therapeuten der Praxis für Ergotherapie & Handrehabilitation.

Wer braucht Schulbegleitung?

Unsere Therapeuten unterstützen Kinder und Jugendliche mit anerkanntem Förderbedarf mit körperlichen und/oder sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen individuell im Schulalltag. Durch die Schulbegleitung wird die aktive Teilhabe in allen geeigneten Schulformen ermöglicht und die Eigenständigkeit gefördert. Soziale Ausgrenzung kann so verhindert werden.

Wir begleiten Schüler und Schülerinnen mit:

Tiefgreifenden Entwicklungsstörungen (z.B. Autismus-Spektrum-Störungen) Körperlichen Beeinträchtigungen Mehrfachbehinderungen Progressiv verlaufenden Erkrankungen Reaktiven Bindungsstörungen Entwicklungsverzögerungen ADS / ADHS

Wer hat Anspruch auf Schulassistenz?

Die Schulbegleitung ist im Sozialgesetzbuch als eine Form der sogenannten Eingliederungshilfe gesetzlich geregelt. Anspruch haben Kinder mit dem schulischen Förderbedarf „Geistige Entwicklung“ sowie Kinder mit einer körperlichen Behinderung, bei denen der Förderbedarf festgestellt wurde. Auch Kinder, die seelisch behindert oder von einer seelischen Behinderung bedroht sind, können Schulassistenz in Anspruch nehmen. Die Leistungen werden im Rahmen der Eingliederungshilfe entsprechend §§ 53, 54 SGB XII, sowie § 35a SGB VIII gewährt. Eine Voraussetzung für die Bewilligung ist ein ärztliches Gutachten/Diagnose zur Feststellung des Unterstützungsbedarfs. Die Schulbegleitung wird einkommens- und vermögensunabhängig vom Jugendamt oder Sozialamt des Landkreises bewilligt. Welche Aufgaben hat eine Schulbegleitung? Schulwegbegleitung Bewältigung des Unterrichtsablaufs Orientierung und Strukturierung des Schulalltags Erweiterung und Förderung der individuellen Teilhabe-Kompetenzen Unterstützung der sozialen Integration Pflegerische Grundversorgung Unterstützung im lebenspraktischen Bereich Begleitung bei Klassenfahrten und Schulpraktika Uns ist eine Vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten (Schule, Eltern, Schüler, Schulbegleiter und Leistungsträger) sehr wichtig. Denn ein positiver mit Sympathie verbundener Umgang ist in der Inklusion unumgänglich und kann nur so zu einem positiven Erfolg führen. Eltern sollen die Möglichkeit haben von Beginn an ihre Wünsche und Erwartungen an uns zu richten. Dadurch können unseren Therapeuten sicherstellen, dass es für das betreute Kind eine reelle Chance gibt, den Schulalltag zu bewältigen. Unsere Therapeuten sind jederzeit erreichbar damit auf Fragen und Probleme zeitnah eingegangen werden kann. Gern informieren wir sie persönlich über Kosten bzw. Kostenübernahme. Wünschen Sie sich noch weitere Informationen oder Auskünfte zum Thema Schulbegleitung? Lassen Sie uns es bitte wissen! Email: info@borna-ergotherapie.de

Schulbegleitung - Integrationshilfe im Unterricht

Telefon: 03433 2649531
Jedes Kind hat das Recht darauf, in die Schule zu gehen. In manchen Fällen gelingt der Schulbesuch nur durch eine engmaschige Unterstützung, der sogenannten Schulbegleitung. Dies ist ein weiteres Betätigungsfeld unserer Therapeuten der Praxis für Ergotherapie & Handrehabilitation.

Wer braucht Schulbegleitung?

Unsere Therapeuten unterstützen Kinder und Jugendliche mit anerkanntem Förderbedarf mit körperlichen und/oder sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen individuell im Schulalltag. Durch die Schulbegleitung wird die aktive Teilhabe in allen geeigneten Schulformen ermöglicht und die Eigenständigkeit gefördert. Soziale Ausgrenzung kann so verhindert werden.

Wir begleiten Schüler und Schülerinnen mit:

Tiefgreifenden Entwicklungsstörungen (z.B. Autismus- Spektrum-Störungen) Körperlichen Beeinträchtigungen Mehrfachbehinderungen Progressiv verlaufenden Erkrankungen Reaktiven Bindungsstörungen Entwicklungsverzögerungen ADS / ADHS

Wer hat Anspruch auf Schulassistenz?

Die Schulbegleitung ist im Sozialgesetzbuch als eine Form der sogenannten Eingliederungshilfe gesetzlich geregelt. Anspruch haben Kinder mit dem schulischen Förderbedarf „Geistige Entwicklung“ sowie Kinder mit einer körperlichen Behinderung, bei denen der Förderbedarf festgestellt wurde. Auch Kinder, die seelisch behindert oder von einer seelischen Behinderung bedroht sind, können Schulassistenz in Anspruch nehmen. Die Leistungen werden im Rahmen der Eingliederungshilfe entsprechend §§ 53, 54 SGB XII, sowie § 35a SGB VIII gewährt. Eine Voraussetzung für die Bewilligung ist ein ärztliches Gutachten/Diagnose zur Feststellung des Unterstützungsbedarfs. Die Schulbegleitung wird einkommens- und vermögensunabhängig vom Jugendamt oder Sozialamt des Landkreises bewilligt.

Welche Aufgaben hat eine Schulbegleitung?

Schulwegbegleitung Bewältigung des Unterrichtsablaufs Orientierung und Strukturierung des Schulalltags Erweiterung und Förderung der individuellen Teilhabe-Kompetenzen Unterstützung der sozialen Integration Pflegerische Grundversorgung Unterstützung im lebenspraktischen Bereich Begleitung bei Klassenfahrten und Schulpraktika Uns ist eine Vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten (Schule, Eltern, Schüler, Schulbegleiter und Leistungsträger) sehr wichtig. Denn ein positiver mit Sympathie verbundener Umgang ist in der Inklusion unumgänglich und kann nur so zu einem positiven Erfolg führen. Eltern sollen die Möglichkeit haben von Beginn an ihre Wünsche und Erwartungen an uns zu richten. Dadurch können unseren Therapeuten sicherstellen, dass es für das betreute Kind eine reelle Chance gibt, den Schulalltag zu bewältigen. Unsere Therapeuten sind jederzeit erreichbar damit auf Fragen und Probleme zeitnah eingegangen werden kann.

Schulbegleitung - Integrationshilfe im Unterricht

Telefon: 03433 2649531
Gern informieren wir sie persönlich über Kosten bzw. Kostenübernahme. Wünschen Sie sich noch weitere Informationen oder Auskünfte zum Thema Schulbegleitung? Lassen Sie uns es bitte wissen! Email: info@borna-ergotherapie.de
Jedes Kind hat das Recht darauf, in die Schule zu gehen. In manchen Fällen gelingt der Schulbesuch nur durch eine engmaschige Unterstützung, der sogenannten Schulbegleitung. Dies ist ein weiteres Betätigungsfeld unserer Therapeuten der Praxis für Ergotherapie & Handrehabilitation.

Wer braucht Schulbegleitung?

Unsere Therapeuten unterstützen Kinder und Jugendliche mit anerkanntem Förderbedarf mit körperlichen und/oder sozial-emotionalen Entwicklungsstörungen individuell im Schulalltag. Durch die Schulbegleitung wird die aktive Teilhabe in allen geeigneten Schulformen ermöglicht und die Eigenständigkeit gefördert. Soziale Ausgrenzung kann so verhindert werden.

Wir begleiten Schüler und Schülerinnen mit:

Tiefgreifenden Entwicklungsstörungen (z.B. Autismus-Spektrum-Störungen) Körperlichen Beeinträchtigungen Mehrfachbehinderungen Progressiv verlaufenden Erkrankungen Reaktiven Bindungsstörungen Entwicklungsverzögerungen ADS / ADHS

Wer hat Anspruch auf Schulassistenz?

Die Schulbegleitung ist im Sozialgesetzbuch als eine Form der sogenannten Eingliederungshilfe gesetzlich geregelt. Anspruch haben Kinder mit dem schulischen Förderbedarf „Geistige Entwicklung“ sowie Kinder mit einer körperlichen Behinderung, bei denen der Förderbedarf festgestellt wurde. Auch Kinder, die seelisch behindert oder von einer seelischen Behinderung bedroht sind, können Schulassistenz in Anspruch nehmen. Die Leistungen werden im Rahmen der Eingliederungshilfe entsprechend §§ 53, 54 SGB XII, sowie § 35a SGB VIII gewährt. Eine Voraussetzung für die Bewilligung ist ein ärztliches Gutachten/Diagnose zur Feststellung des Unterstützungsbedarfs. Die Schulbegleitung wird einkommens- und vermögensunabhängig vom Jugendamt oder Sozialamt des Landkreises bewilligt. Welche Aufgaben hat eine Schulbegleitung? Schulwegbegleitung Bewältigung des Unterrichtsablaufs Orientierung und Strukturierung des Schulalltags Erweiterung und Förderung der individuellen Teilhabe-Kompetenzen Unterstützung der sozialen Integration Pflegerische Grundversorgung Unterstützung im lebenspraktischen Bereich Begleitung bei Klassenfahrten und Schulpraktika Uns ist eine V e r t r a u e n s v o l l e Zusammenarbeit aller Beteiligten (Schule, Eltern, Schüler, Schulbegleiter und Leistungsträger) sehr wichtig. Denn ein positiver mit S y m p a t h i e verbundener Umgang ist in der Inklusion unumgänglich und kann nur so zu einem positiven Erfolg führen. Eltern sollen die Möglichkeit haben von Beginn an ihre Wünsche und Erwartungen an uns zu richten. Dadurch können unseren Therapeuten sicherstellen, dass es für das betreute Kind eine reelle Chance gibt, den Schulalltag zu bewältigen. Unsere Therapeuten sind jederzeit erreichbar damit auf Fragen und Probleme zeitnah eingegangen werden kann.

Schulbegleitung -

Integrationshilfe im Unterricht

Gern informieren wir sie persönlich über Kosten bzw. Kostenübernahme. Wünschen Sie sich noch weitere Informationen oder Auskünfte zum Thema Schulbegleitung? Lassen Sie uns es bitte wissen! Email: info@borna-ergotherapie.de
Telefon: 03433 2649531